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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2521
BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2024,2521)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2024 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2024,2521)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2024,2521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 30 Abs. 2 Fall 3 Alt. 1 StGB, § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafbefreiender Rücktritt von der Verbrechensverabredung

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23
    b) Diese Ausführungen stoßen auch eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22 mwN) auf durchgreifende Bedenken.

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2022 - 6 StR 225/22 mwN).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23
    b) Bei der Beweiswürdigung wird weiter zu berücksichtigen sein, ob der Angeklagte - was die Urteilsgründe hier nahelegen - Antworten auf einzelne Fragen verweigert hat (zum Teilschweigen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 07.02.2024 - 6 StR 346/23
    Danach sind auch entlastende Angaben des Angeklagten nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21, Rn. 11 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33056
BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2023,33056)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2023 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2023,33056)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23 (https://dejure.org/2023,33056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 45
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugeben sind, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, wenn sich das Tatgericht - wie hier - ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen anschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Nach § 2 Abs. 6 StGB muss bei Maßregeln der Besserung und Sicherung eine Gesetzesänderung auch vom Revisionsgericht berücksichtigt und grundsätzlich das neue Recht angewendet werden (§ 354a StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugeben sind, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, wenn sich das Tatgericht - wie hier - ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen anschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Ob die Banknoten bereits auf ein Konto der Landesjustizkasse eingezahlt wurden und deshalb ihr Wert einzuziehen gewesen wäre (§ 73c Satz 1 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22), lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23

    Berücksichtigung der Tatausführung wegen der festgestellten erheblichen

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Nach § 2 Abs. 6 StGB muss bei Maßregeln der Besserung und Sicherung eine Gesetzesänderung auch vom Revisionsgericht berücksichtigt und grundsätzlich das neue Recht angewendet werden (§ 354a StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14

    Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen so wiederzugeben sind, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, wenn sich das Tatgericht - wie hier - ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen eines Sachverständigen anschließt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244; vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt bei

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Für die Annahme tatsächlicher Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Tatbeteiligten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw.

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23
    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Gemäß § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. § 354a StPO ist die revisionsrechtliche Kontrolle der Maßregelanordnung am Maßstab des zum Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts geltenden Rechts vorzunehmen, mithin anhand der zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Neufassung des § 64 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; vom 16. November 2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 2; Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 9).

    Damit liegt bei ihm ein Hang zum übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke im Sinne des § 64 Satz 1 StGB vor, und zwar eine Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauerhafte und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit des Angeklagten eingetreten ist und fortdauert (vgl. insofern BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 10 ff.; Beschlüsse vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11; vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, NStZ-RR 2024, 13, 14; BT-Drucks. 20/5913, S. 44, 69).

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    a) Zwar belegen die insofern vom Landgericht getroffenen Feststellungen einen Hang des Angeklagten zum übermäßigen Konsum von Alkohol, Cannabisprodukten und Kokain in Gestalt einer Substanzkonsumstörung (vgl. insofern BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11; Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, NStZ-RR 2024, 13, 14; BT-Drucks. 20/5913, S. 44, 69).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des

    Sie ist gemessen an den erhöhten Voraussetzungen für die Anordnung, die sich aus der gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO maßgeblichen zum 1. Oktober 2023 in Kraft getretenen Neufassung des § 64 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, juris Rn. 2; vom 16. November 2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 2; Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 9) ergeben, nicht rechtsfehlerfrei angeordnet worden.

    Nach § 64 Satz 1 Halbsatz 2 StGB erfordert der Hang eine Substanzkonsumstörung, infolge derer eine dauerhafte und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit des Angeklagten eingetreten ist und fortdauert (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, juris Rn. 10 ff.; Beschlüsse vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11; vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, NStZ-RR 2024, 13, 14; BT-Drucks. 20/5913, S. 44, 69).

  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Die derzeit substituierte Opiatabhängigkeit des Angeklagten mit Beigebrauch von Heroin und Kokain stellt nach ihrem in den Urteilsgründen dargestellten Umfang eine Substanzkonsumstörung dar, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 44 ff., 69; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, NStZ-RR 2024, 13, 14; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 185/23

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die zumindest psychische Abhängigkeit des Angeklagten von Cannabis und Kokain stellt nach ihrem in den Urteilsgründen dargestellten Umfang eine Substanzkonsumstörung dar, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 44 ff., 69; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, NStZ-RR 2024, 13, 14; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11).
  • BGH, 13.12.2023 - 3 StR 304/23

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen

    Die Abhängigkeit des Angeklagten von Kokain und Cannabis stellt nach ihrem in den Urteilsgründen dargestellten Umfang eine Substanzkonsumstörung dar, infolge derer eine dauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeits- oder der Leistungsfähigkeit eingetreten ist und fortdauert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 43 ff., 68 f.; BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23, juris Rn. 15; Beschluss vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 273/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Nach § 2 Abs. 6 StGB muss bei Maßregeln der Besserung und Sicherung eine Gesetzesänderung auch vom Revisionsgericht berücksichtigt und grundsätzlich das neue Recht angewendet werden (§ 354a StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23; vom 14. November 2023 - 6 StR 346/23).
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